Technik
Netzagentur sieht 5G-Auktion in Gefahr
Diese bereiten nach Angaben der FAZ eine Gesetzesänderung für ein "Zwangs-Roaming" in ländlichen Gebieten mit nur lückenhafter Mobilfunkversorgung vor. Die mitten in den Vorbereitungen auf die Frequenzversteigerung nachträglich geplanten Auflagen würden "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", heißt es in dem Schreiben der Bundesnetzagentur. Auf die Deutsche Telekom, Vodafone und O2 kämen bisher nicht kalkulierte höhere Ausbaukosten und Risiken zu, die die bisherigen Grundlagen für die im Frühjahr geplante Auktion in Frage stellten. Laut FAZ würde die Netzagentur mit dem neuen Gesetz ermächtigt, widerstrebende Mobilfunkbetreiber, die Verhandlungen verweigern, behördlich zur Öffnung ihrer Netze zu zwingen. Dabei würde sie auch die Entgelte festsetzen, die Konkurrenten für das Roaming zu entrichten hätten. So steht es in einer "Formulierungshilfe" zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), aus der die FAZ zitiert. "Wir handeln im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Joachim Pfeiffer (CDU), Beiratsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, der FAZ. Die Einwände der Netzagentur wies er zurück. Die Gesetzesänderung schaffe im Gegenteil rechtzeitig vor der Auktion Klarheit und Investitionssicherheit. Ziel bleibe eine flächendeckende Mobilfunkversorgung.
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