Technik

Indische Saatguthersteller unterliegen Monsanto in Grundsatz-Patentstreit

Gen-Saatgut auch in Indien patentfähig


Flagge von Indien - Symbolbild (Quelle: Pixabay)
Rupien - Symbolbild
(Quelle: Pixabay)
Wisuschil - Media & Law - Gestern hat der Oberste Gerichtshof in Neu-Delhi entschieden, dass genetisch verändertes Saatgut auch nach dem Patentrecht Indiens grundsätzlich patentierbar ist. Damit hat sich der Saatgut-Riese Monsanto gegen die indischen Saatguthersteller durchgesetzt.
Konkret ging es bei diesem Patentstreit von strategischer Bedeutung um Patente der Bayer-Tochter Monsanto für genveränderte Baumwolle. Hiergegen haben indische Saatguthersteller viel Jahre angekämpft, wobei das indische Unternehmen Nuziveedu Seeds einen Führungsrolle dieses Widerstandes gebildet hatte. Anliegen dieser einheimischen Hersteller war es hierbei, ansonsten drohenden Lizenzzahlungspflichten an das ausländische Unternehmen Monsanto bezahlen zu müssen. Nach dem letztinstanzlichen Urteil ist gerade das aber nun der Fall, sodass Monsanto nun über einen erheblichen Teil der indischen Baumwollherstellung im Volumen von 6.2 Millionen Tonnen pro Jahr die Kontrolle ausübt.
Dieser Artikel beruht auf Informationen, die durch den juristischen Nachrichtendienst “beck-aktuell Nachrichten“ heute mittels der nachfolgend verlinkten Meldung verbreitet wurden:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bayer-tochter-monsanto-gewinnt-patentstreit-in-indien

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Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
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