Technik
Datenklau: Datenschutzbeauftragter nimmt Internetkonzerne ins Visier
GDN -
Nach dem massiven Hackerangriff auf Politiker, Journalisten und Künstler nimmt der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) digitale Großunternehmen ins Visier. "Internetkonzerne müssen im Fall von Hackerangriffen klar zur Mithilfe verpflichtet werden", sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).
Außerdem sollten die Unternehmen "ihre Systeme für Nutzer so sicher wie möglich gestalten - etwa durch starke Passwortvorgaben". Es gebe Hinweise, dass Internetunternehmen bei der Eindämmung des jüngsten Falls "nicht gut genug mitgearbeitet haben", kritisierte der SPD-Politiker. "Twitter war offenbar nicht schnell genug zu erreichen. Wichtig wäre gewesen, sofort die betroffenen Links abzuschalten. Dann wäre die Verbreitung der Daten extrem verlangsamt worden", so Kelber weiter. Der Datenschutzbeauftragte nannte es "hochproblematisch", dass Familienfotos und andere private Dinge von Personen des öffentlichen Lebens nun immer wieder im Netz auftauchen würden. Darüber hinaus forderte Kelber, die Datenschutz-Aufsichtsbehörden künftig in die Prozesse der Sicherheitsbehörden bei der Bearbeitung entsprechender Vorfälle einzubinden. "Wenn die zuständigen Behörden aus den Medien von Schutzlücken erfahren, ist das eindeutig zu spät", kritisierte er. Datenschutzbehörden hätten Anordnungsrechte auch gegenüber Unternehmen. "Da hätten 24 oder 26 Stunden viel gebracht", so der SPD-Politiker. Der Datenschutzbeauftragte empfahl Personen des öffentlichen Lebens zudem einen verbesserten Eigenschutz. "Es sollte jedenfalls eine Sensibilisierung geben, wie schnell unzureichender Eigenschutz zu einem echten Erdrutsch führen kann, der andere in Mitleidenschaft zieht", sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wenn man "eine bestimmte Funktion" erreicht habe in einer Partei, "dann verfügt man über hoch sensible Kontaktdaten dritter Personen".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.