Politik
Kubicki warnt vor Prangerwirkung durch Nebeneinkünfte-Transparenz
GDN -
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, warnt im Zuge der Veröffentlichung von Abgeordneteneinkünften vor einer Prangerwirkung. "Diejenigen, die jetzt überzogene Offenlegungspflichten von Nebeneinkünften verlangen, missachten die Tatsache, dass auch Abgeordnete Träger von Grundrechten sind", sagte Kubicki der "Welt" (Mittwoch).
"Auch sie haben einen moralischen Abspruch darauf, nicht alles preisgeben zu müssen, auch wenn sie im öffentlichen Leben stehen." Kubicki unterstützte ausdrücklich die Auffassung von Teilen des Bundesverfassungsgerichts, die 2007 vor einer "publizistischen Prangerwirkung" durch die Offenlegung gewarnt hatten. "Ich teile diese Auffassung", sagte Kubicki. Kubicki erkennt als Folge der aktuellen Diskussionen einen möglichen Schaden für die Demokratie. "Die Folge einer Verschärfung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht wäre eine Abschreckung von Persönlichkeiten, deren Sachkenntnis für unsere Parlamente aber unabdingbar ist", sagte Kubicki. "Andernfalls würden wir einer Negativauslese Vorschub leisten und die geistigen Kapazitäten in unseren Parlamenten verringern - dies wäre durchaus ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Demokratie." Der FDP-Politiker sprach sich dafür aus, dass eine Nebentätigkeit die Ausübung eines Mandats nicht in "unzumutbarer Weise" behindern dürfe. Solange dies jedoch nicht der Fall sei, "kann - ja sollte - ein jeder Abgeordneter ein zweites berufliches Standbein aufrecht erhalten", sagte Kubicki. "Wir wollen doch kein Parlament, in dem nur Leute sitzen, die keine Ahnung mehr vom wirklichen Leben haben." Zudem müssten Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende eigentlich doppelte Diäten erhalten, da sie für die Dauer der Parlamentszugehörigkeit jemanden anstellen müssten, der ihre berufliche Tätigkeit erledige.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.