Politik

Betreuungsgeld auch für Hartz-IV-Empfänger

Frau mit Kind
(Quelle: dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das in der Koalition verabredete Betreuungsgeld soll auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen. Dies gelte aber nur, wenn die Hartz-IV-Empfänger das Geld direkt in einen Riester-Vertrag oder in eine Vorsorge für künftige Bildungskosten stecken, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Fraktionskreise.
Die Koalition steht nach Informationen der Zeitung bei den Verhandlungen um das Betreuungsgeld kurz vor dem Durchbruch. Demnach soll das Betreuungsgeld wahlweise in bar oder eben für die private Altersvorsorge beziehungsweise für Bildungsinvestitionen gezahlt werden. Wer sich für einen Riester-Vertrag oder für das Bildungssparen entscheidet, soll zusätzlich 15 Euro pro Monat erhalten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.